Österreichische Wasserrettung

LV Burgenland 

– Einsatzstelle Jennersdorf

Leistungstauchschein (ÖWR-TaucherIn**, Tauchgruppenleitung)


A. Kursort:

Für die Prüfungsabnahme der Gerätetauchdisziplinen muss ein mindestens 30 m tiefes Freigewässer zur Verfügung stehen. Tauchgeräteübungen können auch in seichteren Gewässern durchgeführt werden.

B. Vorbedingungen:

  • Aufrechte ÖWR-Mitgliedschaft sein
  • Vollendetes 18. Lebensjahr
  • Zumindest 1 Jahr im Besitz des Grundtauchscheines
  • Erste Hilfe-Nachweis
  • Praxisnachweis vor der Prüfungsabnahme der Gerätetauchdisziplinen:
    • Insgesamt mindestens 60 Tauchgänge und in Summe mind. 25 UW-Stunden
      • davon 40 TG nach Erwerb des Grundtauchscheines (bestätigte Logbucheintragungen)
    • Innerhalb der letzten 12 Monate sind Tauchgänge mit einer UW-Zeit von insgesamt 12 Stunden und einer Tiefe mindestens 10 m zu absolvieren, davon
      • wenigstens 2 TG unter erschwerten Bedingungen (z.B. einen Nachtabstieg und einen Tauchgang in fließendem Gewässer)
      • mindestens 3 TG in Tiefen zwischen 30 und 40 m
  • Als Leistungsnachweis ist bei Kursbeginn mit ABC-Ausrüstung die Strecke von 300 m in einer Zeit von maximal 4:30 Minuten zu absolvieren.

C. Abschlussprüfung:

Der theoretische Teil wird schriftlich und mündlich abgehalten (Beantwortung vorgelegter Fragen, allerdings schwieriger als beim Grundtauchschein). Der praktische Fähigkeitsnachweis (mit und ohne Tauchgerät) hat im Freigewässer erbracht zu werden. Abnahmen einzelner Disziplinen im Schwimmbad (Streckentauchen etc.) sind nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt.

Die Ausbildung erfolgt durch lehrberechtigte ÖWR-TL /-TLA unter Beachtung von Punkt III.7.
Die Prüfungsabnahme erfolgt ausschließlich durch prüfberechtigte ÖWR-TL.
Wenn es das LRT nicht ausdrücklich anders gestattet, so beurteilt eine Dreierkommission die einschlägigen Kenntnisse der Kursteilnehmenden. Nach erfolgreichem Kursabschluss wird der Leistungstauchschein übergeben.

D. Erforderliche praktische Fähigkeiten:

  1. Beherrschen des Palsteks und zumindest zwei weiterer, im Einsatzdienst sinnvoll anwendbarer Knoten.
  2. 1450 m Schnorcheln (ohne Armtätigkeit), davon 1200 m in Brust-, Seiten- und Rückenlage (jeweils ca. 400 m) sowie 250 m mit einer Flosse.
  3. 10 m tief Freitauchen.
  4. 40 m Streckentauchen.
  5. 60 sec Zeittauchen, wobei eine Strecke von mindestens 10 m zurückzulegen ist.
  6. Mit ABC-Ausrüstung Anschwimmen aus 150 m Entfernung und Bergen eines „bewusstlo-sen“ Gerätetauchers aus 5 m Tiefe, anschließend 100 m ans Ufer schleppen, an Land bringen, Ausrüstung entfernen und richtig lagern (stabile Seitenlage). Im direkten Anschluss ist eine 15 m vom Ufer entfernte, schwimmende Person zurück zum Ufer zu retten.
  7. Mit kompletter Tauchausrüstung 500 m schnorcheln.
  8. Retten eines zweiten Gerätetauchers über eine Strecke von 200 m.
  9. Abgedrehtes Tauchgerät in 3 m Tiefe über eine Strecke von 25 m antauchen; Ventil öffnen, Gerät anlegen und über einen „Hindernisparcours“ zum Ausgangspunkt zurücktauchen, wo dann das Gerät unter Wasser wieder abgelegt wird.
  10. Tauchgang zwischen 20 und 30 m und Durchführung folgender Tätigkeiten:
    • a. Gebrauch von Markierungs- oder Signalbojen
    • b. Anwenden von geeigneten Knoten
    • c. Befestigen und anwenden von Hebemitteln
  11. Tauchgang zwischen 20 und 30 m:
    • Anwendung der UW-Zeichensprache (Austausch von mindestens 5 Zeichen)
    • Öffnen und schließen (mit Handschuhen) des Bleigürtelverschlusses
    • Auftauchen, mittels Kompass eine etwa 100 m entfernte Landmarke am Ufer anpeilen und diese anschließend in rund 4 m Tiefe antauchen (maximal erlaubte Abweichung: 10 Meter)
  12. 30-m-Tauchgang:
    • Aufstieg unter Verwendung eines Zweitreglers (ALV)
    • Sicherheitspause von 3 min auf 3 m unter Wechselatmung
  13. Tauchgang zwischen 30 und 40 m: Kontrollierter Aufstieg ohne Flossenbenutzung auf 6 m, mit einer deutlichen Pause auf 9 m.
  14. Tauchgang zwischen 30 und 40 m: Führung einer Tauchgruppe mit zwei weiteren Personen, wovon eine(r) der Prüfer / die Prüferin ist. Während des Tauchganges Wechselatmung für ca. 2 min.
  15. Bergen eines Mitglieds der Tauchgruppe aus ca. 20 m Tiefe (Sicherheitsstopp zwischen 6 und 3 m) mit anschließendem Retten an der Wasseroberfläche, ca. 50 m weit. Die geborgene Person an Land bringen, Wiederbelebung vorführen (an einer Puppe), die Gabe von Sauerstoff demonstrieren und einen Unfallbericht für die Rettung vorbereiten.
  16. Tauchgang mit Leinenanwendung (Tiefe ca. 10 bis 20 m): Sowohl Leinenführung als auch als geführte(r) TaucherIn.
  17. Nachtabstieg (ca. 30 m) als Tauchgang unter erschwerten Bedingungen: Unter Einsatz von UW-Lampe und UW-Kompass ist eine Orientierungsübung (mit zumindest zweimaliger Richtungsänderung) durchzuführen.
  18. Pflege und Instandhaltung der Ausrüstung (an Land).

Kursteilnehmende haben vor jedem Abstieg ihre Ausrüstung sowie die der anderen Tauchgruppenmitglieder auf Vollständigkeit und Funktion zu überprüfen. Sie haben unter Wasser auf die Einhaltung eines hinreichend großen Abstandes zum Boden zu achten (etwa 1 bis 2 m), damit während des Tauchganges so wenig wie möglich Schlamm aufgewirbelt wird.

E. Theoretisches Wissen:

Genauere Kenntnisse in den vier beim Grundtauchschein genannten Fachgebieten.

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