Novellierung des Landesrettungsgesetzes – Archiv Juni 2016

Am 09.06.2016 beschloss der Burgenländische Landtag eine Novellierung des Landesrettungsgesetzes.

Aufgrund dieser Novelle wurde die Grundlage geschaffen, dass die Österreichische Wasserrettung Landesverband Burgenland per Bescheid ins Landesrettungsgesetz aufgenommen werden kann. Für die Wasserrettung bedeutet dies auch die Anerkennung als Sonderrettungsdienst in Burgenland.

Diese ist auch eine Anerkennung und Wertschätzung seitens des Lands Burgenland für die gute und solide Arbeit, die die Österreichischen Wasserrettung freiwillig und ehrenamtlich für Land, Bürger und Gäste leistet.

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