Jugendtauchschein

A. Kursort: Für die Übungen und anschließenden Prüfungen mit und ohne Tauchgerät – mit Ausnahme der Prüfungs-Gerätetauchgänge – genügt ein begrenzter Wasserbereich von etwa 3 bis 4 m Tiefe. Für die abschließenden Prüfungs-Gerätetauchgänge muss ein mindestens 12 m tiefes Freigewässer zur Verfügung steht. B. Vorbedingungen: C. Kurs und Abschlussprüfung: Der theoretische Teil wird schriftlich (Beantwortung […]

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