Grundtauchschein

A. Kursort: Für die Prüfungsabnahme der Gerätetauchdisziplinen muss ein mindestens 15 m tiefes Freigewässer zur Verfügung stehen. Tauchgeräteübungen können auch in seichteren Gewässern durchgeführt werden. B. Vorbedingungen: Vor der Prüfungsabnahme der Gerätetauchdisziplinen haben die Kursteilnehmenden einen Übungsumfang von mindestens 10 Tauchgängen im Freigewässer (davon 3 TG in Tiefen zwischen 15 und 20 m) im Ausmaß […]

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